Antworten

Antworten
auf Fragen

Für wen sind wir da? Was ist "Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung" - SAPV?

  • Patientinnen und Patienten mit einer fortschreitenden unheilbaren Erkrankung
  • Angehörige und Begleitende
  • Betreuende Hausärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser

Erfahren Sie mehr.

Wer kann SAPV verordnen?

SAPV kann von jedem Hausarzt, Fach- oder Klinikarzt nach Formular 63 verordnet werden.

Wer kann häusliche Krankenpflege verordnen?

SGB V kann von jedem behandelnden Arzt nach Formular 12 verordnet werden.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse sowie den privaten Krankenkassen getragen. Voraussetzung ist die Beantragung nach Formular 63.

In welchem Gebiet versorgen wir?

Unser Versorgungsgebiet umfasst den Osten Berlins (Bezirke: Mitte, Prenzlauer Berg, Pankow, Wedding, Reinickendorf, Tegel) sowie umliegende Brandenburger Städte (Hennigsdorf, Hohen Neuendorf).

Welche ergänzenden Dienstleistungen werden vermittelt?

Friseur, Fußpflege & Maniküre, Hausnotruf, fahrbarer Mittagstisch, Ergotherapie, Physiotherapie, ambulanter Hospizdienst, Hilfestellung bei Anträgen, Beratung bei Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht